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Ausgleichsansprüche D I Welche Bestehen Bei Der Beendigung

Front Welche Ausgleichsansprüche bestehen bei der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Back 1. Grundsatz
neL als solche keine Rechtsgemeinschaft, daher ohne Rechtsfolgen

2. Ausnahmen
Ausgleichsansprüche möglich aus Recht d. BGB-Gesellschaft (§ 738 I 2 analog)Störung d. Geschäftsgrundlage (§ 313) o. Zweckverfehlungskondiktion (condictio ob rem, § 812 I 2 Alt. 2)
→ s. je gesonderte Karte

Tags: famerbr, zivilr

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