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D Im Die Dem Unbillige Nicht Sind Einzelnen

Front Was sind d. einzelnen Voraussetzungen d. Vorteilsausgleichung im Schadensrecht?
Back 1. Adäquanz
Adäquat kausaler Zusammenhang zw. Schädigung u. Vorteil

2. Zweckentsprechung
Die Anrechnung entspricht dem Zweck d. Schadensersatzes

3. Keine unbillige Entlastung (Korrektur qua § 242)
Auf Schäden werden solche Vorteile nicht angerechnet, die dem Schädiger nicht zugutekommen sollen (Rechtsgedanke d. § 843 IV)
→ Korrektur im Wege wertender Einzelfallentscheidung, da sonst unbillige Ergebnisse möglich

Tags: schuldr.at, zivilr

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