Front | Welche Sonderfälle d. Vorteilsausgleichung sind zu kennen? |
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Back | Sowieso-Kosten Kosten, die dem Geschädigten auch ohne d. schädigende Ereignis entstanden wären, sind anzurechnen Bei wertvollerer neuen Sache ist dem Schaden d. Geschädigten iRd Zumutbarkeit d. Mehrwert anzurechnen |
Tags: schuldr.at, zivilr
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