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D Ist Der  Rechts Verweisung Arg Bei Verweis

Front Ist der Verweis d. § 254 II 2 auf § 278 eine Rechtsgrund- o. Rechtsfolgenverweisung?
Back MM: Rechtsfolgenverweisung
Kein Schuldverhältnis erforderlich

HM: Rechtsgrundverweisung
Voraussetzungen d. § 278 bzw. der §§ 831, 31 analog müssen vorliegen (Schuldverhältnis/Sonderverbindung)

Arg 1: Verhalten von Hilfspersonen ist bei Haftungsbeschränkung nicht anders zu behandeln als bei Haftungsbegründung (Systematik)

Arg 2: Einheitlichkeit d. Zurechnung fremden Verhaltens

Tags: schuldr.at, zivilr

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