Front | Unter welchen Voraussetzungen ist eine "Verdachtskündigung" d. Arbeitsverhältnisses zulässig? → Tat nicht erwiesen |
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Back | Wenn d. Vertrauensbasis nachhaltig zerstört, sodass eine Weiterbeschäftigung dem AG nicht zumutbar ist 1. Erhebliche Verfehlung (hypothetisch) Wenn er nachgewiesen werden könnte 2. Verdacht aufgrund obj. Tatsachen 3. Aufklärungsversuch AG muss alles zumutbare dazu unternommen haben 4. Stellungnahme AN d. Möglichkeit dazu eingeräumt |
Tags: arbr, zivilr
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