Front | Welche Gründe sind für eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung (§ 626) generell geeignet u. was ist iRd Abwägung zu beachten? |
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Back | Gründe Gravierende schuldhafte Vertragsverletzung oder Straftat ggnüber AG → z.B. Schmiergeldannahme, sexuelle Belästigung, Exzessive arbeitshindernde Internetnutzung, mehrfaches unentschuldigtes Fehlen, "Selbstbeurlaubung" Abwägung Bei negativer Zukunftsprognose u. erfolgloser Abmahnung Fortsetzung d. ArbV dem AG unzumutbar |
Tags: arbr, zivilr
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