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D Kann Erbscheins Kenntnis Unter Welchen Voraussetzungen Eigentum

Front Unter welchen Voraussetzungen kann Eigentum kraft Rechtsschein d. Erbscheins (§ 2366) erworben werden?
Back 1. Dingl. Einzelerwerb eines Erbschaftsgegenstandes (§§ 929 ff.)

2. Gültiger Erbschein
Existenz allein ausreichend, keine Kenntnis d. Anderen, Vorlegen o. Rechtmäßigkeit erforderlich

3. Bewusstsein, Erbschaftsgegenstand zu erwerben (ungeschrieben)
HM: Schutz kann nicht jedem beliebigen Erwerber zugutekommen

4. Gutgläubigkeit
Es schadet nur positive Kenntnis bzgl. Unrichtigkeit d. Erbscheins oder Rückgabeverlangen d. Nachlassgerichts (≠ § 932 II)
Abhandekommen unschädlich, da kein Verweis auf § 935 I

Tags: famerbr, zivilr

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