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Ist Rechtsnatur U Wirkung Beim D Erbscheins öffentliche

Front Was ist Rechtsnatur u. Wirkung d. Erbscheins (§§ 2366, 2367)?
Back Rechtsnatur
Öffentliche Urkunde

Wirkung
Begründet berechtigten Glauben bzgl. dessen Richtigkeit u. Vollständigkeit
→ Vermutungswirkung gilt nicht beim Erbrechtsstreit mehrerer Erbanwärter, da Erbschein ohne Rechtskraftwirkung

1. Eigentumserwerb (§ 2366)
Überwindet Nichtberechtigung beim Eigentumserwerb nach § 929

2. Erfüllung
Erbscheinbegünstigter ist richtiger Schuldner iSd §§ 362 ff.

Tags: famerbr, zivilr

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