Front | Ist d. Schädigung d. Leibesfrucht eine Körper- u. Gesundheitsverletzung des später geborenen Kindes? |
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Back | Die Verletzung "eines anderen" iSd § 823 I kann nur einen rechtsfähiger Mensch betreffen: Gem. § 1 erst mit Vollendung der Geburt Aber: Leibesfrucht u. später Geborenes sind identisch, daher Verletzung mit Vollendung d. Geburt |
Tags: delr, zivilr
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