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D Leibesfrucht U Später Verletzung Mit Vollendung Geburt

Front
Ist d. Schädigung d. Leibesfrucht eine Körper- u.
Gesundheitsverletzung
des später geborenen Kindes?
Back
Die
Verletzung "eines anderen"
iSd § 823 I kann nur einen rechtsfähiger
Mensch
betreffen: Gem. § 1
erst mit Vollendung der Geburt

Aber: Leibesfrucht u. später Geborenes
sind identisch, daher Verletzung mit Vollendung d. Geburt

Tags: delr, zivilr

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