Front | Was ist die Rechtsfolge einer unberechtigten Zugangsvereitelung? |
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Back | Wiederholungslösung Zugang wird fingiert unter Anwendung d. Rechtsgedankens d. §§ 162, 815 (nach Treu u. Glauben) Voraussetzung Unverzüglicher erneuter Zugangsversuch, es sei denn Annahme grundlos verweigert oder arglisitg entzogen |
Tags: bgb.at, zivilr
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