Front | Kann gegenüber einem Minderjährigen mit Erfüllungswirkung geleistet werden? |
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Back | HM: Nur bei Empfangszuständigkeit d. MJ (+) wenn sie d. Lstg mit Einwilligung d. gesetzl. Vertreters annehmen, diese d. Annahme genehmigen o. selbst annehmen |
Tags: schuldr.at, zivilr
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