Front | Ist bei Kfz-Schäden iRd Naturalrestitution nur d. Reparatur oder auch d. Ersatz-/Wiederbeschaffung ersatzfähig? |
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Back | MM: Nur Reparatur → Ersatzbeschaffung ist als Fall d. Wertersatzes (§ 251 II) nur bei Unverhältnismäßigkeit d. Reparatur ersatzfähig Arg: Sonst entggn Gesetzgeberwille Fungibilität u. Integrität auf gleiche Stufe gestellt Con: Wortlaut d. § 249 I verlangt Herstellung d. "Zustandes". Auch Nutzungs- u. Funktionsinteresse umfasst HM: Auch Ersatzbeschaffung (wirtschaftl. Betrachtung) → Dispositionsrecht d. Geschädigten iRd Erforderlichen Arg: Im Einklang m.d. tats. Gegebenheiten d. Wirtschaftsverkehrs, dass Kfz kein Unikat ist, sondern wirtschaftlich ersetzbar |
Tags: schuldr.at, zivilr
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