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D Pflicht Zu Welche Fälle Umfasst Ausschlussgrund Leistung

Front Welche Fälle umfasst d. Ausschlussgrund d. Leistung aus sittlicher Pflicht (§ 814 Alt. 2)?
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Solche, in denen d. Leistende irrtümlich glaubt, zur Lstg verpflichtet zu sein

→ Pflicht bzw. Anstandsrücksicht rein objektiv zu bestimmen ("herrschende Moralvorstellungen")

→ z.B. Unterhalts- o. sonst. Unterstützungsleistungen an Verwandte, für d. ausnahmsweise keine Rechtspflicht besteht

Tags: berr, zivilr

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