Front | Welche Fälle umfasst d. Ausschlussgrund d. Leistung aus sittlicher Pflicht (§ 814 Alt. 2)? |
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Back | Solche, in denen d. Leistende irrtümlich glaubt, zur Lstg verpflichtet zu sein → Pflicht bzw. Anstandsrücksicht rein objektiv zu bestimmen ("herrschende Moralvorstellungen") → z.B. Unterhalts- o. sonst. Unterstützungsleistungen an Verwandte, für d. ausnahmsweise keine Rechtspflicht besteht |
Tags: berr, zivilr
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