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D Gutgläubigkeit Wenn Vertreters D.  Vertretenen Auf Wessen

Front Auf wessen Gutgläubigkeit kommt es an, wenn die Eigentumsübertragung durch einen Stellvertreter erfolgt?
Back Grundsatz
Gutgläubigkeit d. Vertreters maßgeblich (§ 166 I)

Ausnahme
Gutgläubigkeit d. Vertretenen, wenn Vertreter nach Weisungen gehandelt hat (§ 166 II)

Analoge Anwendung
Gutgläubigkeit d. Vertretenen, wenn RG d. Vertreters ohne VM genehmigt wurde (§ 166 II analog)
→ Genehmigung der Weisung gleichtzustellen, da d. Wirksamkeit d. Rechtsgeschäfts in d. Händen d. Vertretenen liegt

Tags: sachenr, zivilr

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