Front | Was sind d. Voraussetzungen u. Rechtsfolge der Verwirkung? |
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Back | Voraussetzungen 1. Zeitmoment Seit Entstehung d. Möglichkeit, d. Recht geltend zu machen, ist längerer Zeitraum verstrichen → Je nach Einzelfall, auch schon vor Verjährungseintritt möglich 2. Umstandsmoment Weitere Umstände liegen vor, aufgrund derer sich d. Schuldner darauf einrichten durfte, das Recht werde nicht geltend gemacht Rechtsfolge Es ist wgn Treuwidrigkeit gem. § 242 ausgeschlossen, sich auf ein verwirktes Recht zu berufen → Rechtsvernichtende Einwendung (Erlöschen) |
Tags: bgb.at, zivilr
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