Front | Wann hat d. Erwerber des Eigentums an einem Grundstück eine gesicherte RPosition iSd Anwartschaftsrechts? |
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Back | MM: Mit bindender Auflassung Con: Veräußerer kann d. Antrag beim Grundbuchamt wieder zurücknehmen (§ 31 GBO) u. d. RPosition d. Erwerbers zerstören HM: Zusätzlich Eintragungsantrag durch d. Auflassungsempfänger (Erwerber) o. Vormerkung zu dessen Gunsten erforderlich |
Tags: sachenr, streit, zivilr
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