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Z.B Bei Auf Wenn D Werden Aus Verhalten

Front Nenne die Fallgruppen der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB)
Back 1. Fehlendes Eigeninteresse (dolo-agit-Einrede)
"Böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurück gegeben werden muss"
→ z.B. bei bestehendem Anspruch auf Vertragsanpassung aus § 313

2. Widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium)
Ein Recht darf nicht ausgeübt werden, wenn es im Widerspruch zu einem früheren Verhalten steht

3. Verwirkung
Wenn Vertrauen hervorgerufen, sich auf best. Recht nicht zu berufen

4. Unredlicher Erwerb d. eigenen Rechtsstellung
z.B. Inanspruchnahme d. Bürgen, wenn d. Bürgschaftsfall treuwidrig herbeigeführt wurde

5. Verletzung eigener Pflichten
z.B. Geltendmachung v. Rechten aus § 281 BGB (Schadensersatz) bei eigenen erheblichen Vertragsverletzungen

6. Unverhältnismäßigkeit
z.B. Berufung auf Verfall- o. Strafklausel bei nur ganz geringfügiger Verfehlung

Tags: bgb.at, zivilr

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