Front | Was sind notwendige Verwendungen iSd § 347 II 1? |
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Back | Verwendung Freiwillige Vermögensopfer, d. einer Sache unmb zugutekommen, indem sie diese wiederherstellen, erhalten o. verbessern Notwendig Zur Erhaltung o. ordnungsgem. Bewirtschaftung d. Sache nach obj. Maßstab zur Zeit d. Vornahme erforderlich |
Tags: schuldr.at, zivilr
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