Front | Wann ist d. Schutzzweck d. Normen d. §§ 7 I, 18 I StVG tangiert? |
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Back | HM: Verkehrstechnische Auffassung Bei Realisierung d. typischen Betriebsgefahr Wenn im öff. Verkehrsbereich betrieben o. dort in verkehrsbeeinflussender Weise ruhend Arg: Schutzzweck d. Norm gebietet weite Auslegung, da auch v. im öff. Verkehr stehenden Kfz Gefahren ausgehen können GM: Maschinentechnische Auffassung Nur wenn Motor noch läuft o. Kfz zumind. als Nachfolge d. Motorisierten Antriebs in Bewegung |
Tags: delr, streit, zivilr
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