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Zu Bei überhaupt Vis  Wille Definiere Handlungsbewusstsein Erklärungsbewusstsein

Front Definiere:
1. Handlungsbewusstsein
2. Erklärungsbewusstsein
3. Geschäftswille
4. Rechtsbindungswille
Back 1. Bewusstsein, überhaupt etwas zu tun o. zu unterlassen (Konstitutives Merkmal einer WE; (-) bei vis absoluta (+) bei vis compulsiva)

2. Bewusstsein, überhaupt rechtsgeschäftlich tätig zu werden (Fehlen Str, HM: WE)

3. Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen (Fehlen: fehlerhafte WE, anfechtbar)

4. Wille, sich rechtlich zu binden: (-) bei invitatio, Vorverhandlungen, reine Gefälligkeit, Hilferuf, Scheingeschäft, pol./wissensch./pers. Erklärungen, Auskunft/Rat/Empfehlung

Tags: bgb.at, zivilr

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