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D U Eine Bedingungs Zu O Interesse Ist

Front Was ist eine Bedingung (§ 158) u. was eine Befristung (§ 163) u. welche Arten bedingungs- u. befristungsfeindlicher Geschäfte sind zu kennen?
Back Bedingung/Befristung
Bestimmung durch Parteiwillen, Beginn (aufschiebend) o. Ende (auflösend) d. Rechtswirkung d. Geschäfts von zukünftigem ungewissen/gewissen Ereignis abhängig zu machen

Bedingungs- u. befristungsfeindliche Rechtsgeschäfte

1. Überwiegendes Interesse d. Rechtsverkehrs
z.B. Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung, Auflassung, Erbschaftsannahme o. -ausschlagung

2. Überwiegendes Interesse d. Vertragspartners
Insbes. einseitige Gestaltungsrechte wie Kündigung, RT, Widerruf, Aufrechnung, Anfechtung, Genehmigung

Tags: bgb.at, zivilr

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