Front | Wie ist d. Verletzung d. Rechtes am eingerichteten u. ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 I) zu prüfen? |
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Back | 1. Anwendbarkeit Auffang-TB: Es darf kein anderes Rechtsgut d. § 823 I anwendbar sein 2. Eingerichteter u. ausgeübter Gewerbebetrieb Jede erlaubte, selbstständige, auf gewisse Dauer angelegte u. auf Gewinnerzielung gerichteter Tätigkeit, d. kein freier Beruf ist 3. Betriebsbezogener Eingriff Ggn d. Betrieb als solchen oder d. unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet 4. Erheblichkeit d. Eingriffs Über bloße Belästigung o. sozial übliche Behinderung hinausgehend 5. Kausalität/Zurechenbarkeit 6. Rechtswidrigkeit Gesondert festzustellen (nicht indiziert) → Umfassende Abwägung d. sich gegenüber stehenden Interessen (Insbes. Grundrechte) |
Tags: delr, zivilr
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