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D U Ist Gewerbebetrieb Kein Wie Verletzung Rechtes

Front Wie ist d. Verletzung d. Rechtes am eingerichteten u. ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 I) zu prüfen?
Back 1. Anwendbarkeit
Auffang-TB: Es darf kein anderes Rechtsgut d. § 823 I anwendbar sein

2. Eingerichteter u. ausgeübter Gewerbebetrieb
Jede erlaubte, selbstständige, auf gewisse Dauer angelegte u. auf  Gewinnerzielung gerichteter Tätigkeit, d. kein freier Beruf ist

3. Betriebsbezogener Eingriff
Ggn d. Betrieb als solchen oder d. unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet

4. Erheblichkeit d. Eingriffs
Über bloße Belästigung o. sozial übliche Behinderung hinausgehend

5. Kausalität/Zurechenbarkeit

6. Rechtswidrigkeit
Gesondert festzustellen (nicht indiziert)
→ Umfassende Abwägung d. sich gegenüber stehenden Interessen (Insbes. Grundrechte)

Tags: delr, zivilr

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