Front | Welche Rahmenrechte sind als Schutzgüter d. § 823 I BGB zu kennn? Nenne die einschlägigen Fallgruppen! |
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Back | 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Eindringen in d. Privatsphäre, Weitergabe v. Privatsphärenangelegenheiten, Ehrverletzung 2. Recht am eingerichteten u. ausgeübten Gewerbebetrieb Schädigende Werturteile o. abträgliche wahre Tatsachenbehauptung (sofern nicht unter § 1 UWG), rw Boykott o. Streik, Blockade |
Tags: delr, zivilr
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