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D V Eine Agb Begriffsmerkmale Für Vielzahl Verträgen

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AGB
Vertragsbedingungen, d. für eine Vielzahl v. Verträgen vorformuliert u. die d. Verwender dem anderen Teil einseitig bei Vertragsschluss stellt (LD)

Begriffsmerkmale

1. Vertragsbedingung
Alles, was Regelungsgehalt für d. Vertrag aufweist

2. Für Vielzahl v. Verträgen vorformuliert
Im Vorfeld fixiert (auch geistig) m. d. Absicht d. mind. dreimaligen Verwendung
Verbraucherverträge: einmalige Verwendung ausreichend (§ 310 III Nr. 2)

3. Einseitig v. Verwender gestellt
Einbeziehungsangebot, ohne auszuhandeln bzw. ernsthaft zur Disposition stellen

Tags: bgb.at, zivilr

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