Front | Was ist eine AGB (§ 305 I)? Nenne d. einzelnen Begriffsmerkmale! |
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Back | AGB Vertragsbedingungen, d. für eine Vielzahl v. Verträgen vorformuliert u. die d. Verwender dem anderen Teil einseitig bei Vertragsschluss stellt (LD) Begriffsmerkmale 1. Vertragsbedingung Alles, was Regelungsgehalt für d. Vertrag aufweist 2. Für Vielzahl v. Verträgen vorformuliert Im Vorfeld fixiert (auch geistig) m. d. Absicht d. mind. dreimaligen Verwendung → Verbraucherverträge: einmalige Verwendung ausreichend (§ 310 III Nr. 2) 3. Einseitig v. Verwender gestellt Einbeziehungsangebot, ohne auszuhandeln bzw. ernsthaft zur Disposition stellen |
Tags: bgb.at, zivilr
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