Front | Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft Verbaucher (§ 13) sein? |
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Back | Sie ist dann einem Verbraucher gleichzustellen, wenn ihr mind. ein Verbraucher angehört und ein Geschäft abschließt, dass weder einer gewerblichen noch selbst. beruflichen Tätigkeit dient Arg: Der Verbraucher tritt mit d. Erwerb v. Wohneigentum zwangsläufig in d. WEG ein u. kann sich der Haftung für Geschäfte nicht entziehen, die im Interesse d. Gemeinschaft getätigt werden → Der Schutzzweck d. § 13 (Verbraucherschutz) erfordert, dass er seine Verbrauchereigenschaft nicht verliert |
Tags: bgb.at, zivilr
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