Front | Was hat d. Verbraucher iRd Beweislastumkehr d. § 477 darzulegen u. zu beweisen und was ist Inhalt d. Vermutungswirkung? |
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Back | Beweislast Dass d. Mangel sich innerhalb 6 Monaten nach Gefahrübergang (§ 446) gezeigt hat → Nicht aber, auf welche Ursache dies zurückzuführen ist und auch nicht ob dies dem Verkäufer zuzurechnen ist Vermutungswirkung Widerleglich vermutet, dass Sache schon bei Gefahrübergang mangelhaft war bzw. d. Ursache für d. späteren Mangel schon bei Gefahrübergang bestanden hat → Richtlinienkonforme Auslegung |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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