Front | Wie ist § 816 I 1 (entgeltl. Verfügung eines Nichtberechtigten) zu prüfen? |
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Back | 1. Verfügung Rechtsgeschäft, d. sich unmb auf Bestand o. Inhalt eines Rechts auswirkt → z.B. Aufhebung, Übertragung, Belastung o. Inhaltsänderung 2. Durch nichtberechtigten Wer nicht Rechtsinhaber und nicht zur Verfügung befugt ist 3. Entgeltlichkeit Verfügungsempfänger erbringt Ggnlstg, d. als Ausgleich d. durch Verfügung Erlangten anzusehen ist (objektiv) 4. Wirksamkeit d. Verfügung Kraft Gesetzes (Gutgläubiger Erwerb) o. Genehmigung (§§ 185 II 1 Alt. 1, 184) → Ausschl. Rechtsfolgenwirkung, macht aus d. Nichtberechtigten keinen Berechtigten 5. Rechtsfolge Herausgabe d. durch d. Verfügung Erlangten |
Tags: berr, zivilr
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