Front | Welche Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments sind zu kennen? |
---|---|
Back | 1. Trennungsprinzip (§ 2100) → Trennung d. Vermögensmassen Jeder
Ehegatte Vorerbe d. anderen, ein Dritter Nacherbe d. erstverstorbenen u.
Ersatzerbe d. letztverstorbenen Ehegatten → Nachteil: Wirksamkeitshindernisse bei
Verfügungen d. Vorerben (§§ 2113 ff.) 2. Einheitsprinzip (§ 2269) → Einheit d. Vermögensmassen (Regelfall) Jeder
Ehegatte "Vollerbe" d. anderen, ein Dritter Schlusserbe → Schlusserbe erbt allein v. letztverstorben
Ehegatten, d. zulebszeiten frei über d. Vermögen verfügen kann (§ 2286 analog) |
Tags: famerbr, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D veranstalters dem zuzurechnen ist unter höhere gewalt
Previous card: Welche art letztwilliger verfügung stellt das berliner testamend
Up to card list: Zivilrecht