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D Veranstalters Dem Zuzurechnen Ist Unter Höhere Gewalt

Front Was ist unter höhere Gewalt (§ 651j) zu verstehen?
Back Leistungshindernis
weder aus Sphäre d. Veranstalters noch d. Reisenden, unvorhersehbar, erheblich, auch mit äußerster Sorgf. nicht abwendbar
→ (-) Naturereignisse, d. dem allgem. Lebensrisiko zuzurechnen (schlechtes Wetter,
Strandverschmutzungen)

→ (-) Streik, wenn dem Risiko- u. Verantwortungsbereich d. Veranstalters
zuzurechnen

Tags: schuldr.bt, zivilr

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