Front | Wann ist eine mündliche und wann eine schriftliche Erklärung iSd § 130 abgegeben? |
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Back | Mündliche Mit
Aussprechen ggnüber Erklärungsempfänger o. Boten Schriftliche Wenn
d. Erklärende alles getan hat, damit d. Erklärung an d. Empfänger gelangt → Überreichen
an Empfänger, Postabgabe, Einwurf, Emailversand |
Tags: bgb.at, zivilr
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