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Mit Zugang Ist Dass Unter Normalen Umständen Zu

Front Was ist zum Wirksamwerden einer WE gem. § 130 erforderlich?
Back 1. Abgabe
WE endgültig entäußert u. so gen Empfänger in Verkehr gebracht, dass unter normalen Umständen mit Zugang zu rechnen ist

2. Zugang
WE so in d. Machtbereich d. Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen

3. Kein Widerruf
Vor o. gleichzeitig mit Zugang

Tags: bgb.at, zivilr

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