Front | Wie kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung verhindert bzw. aufgehoben werden? |
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Back | Verhinderung Durch Vereinbarung eines Freiwilligkeits- o. Widerrufsvorbehalts, doppelte Schriftformklausel Aufehbung Nur durch Änderungskündigung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag → Nicht durch einseitigen Widerruf o. Direktive d. AG möglich |
Tags: arbr, zivilr
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