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Hm Besitzrecht S Kk D Eigentümer Sache Welche

Front Welche besitzrechtlichen Sonderfälle sind zu kennen?
Back 1. Noch-berechtigter
Eigentümer kann d. Sache jederzeit herausverlangen
→ HM: Besitzrecht solange bis d. Eigentümer d. Sache tats. herausverlangt s. KK

2. Nicht-so-Berechtigter
Fremdbesitzerexzess: Besitzer überschreitet sein Besitzzrecht
→ HM: Besitzrecht (+) s. KK

3. Nicht-mehr-Berechtigter
Redlicher Fremdbesitzer, dessen früheres Besitzrecht erloschen ist
→ HM: §§ 987 ff. soweit anwendbar, wie schuldrechtliche Rückabwicklung nicht abschließend s. KK

4. Umwandlung Fremd- in Eigenbesitz
→ HM: Besitzrecht (+) s. KK

Tags: sachenr, zivilr

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