Front | Kann Unmöglichkeit (§ 275) durch Zeitablauf eintreten? |
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Back | Grundsätzlich nicht Ausnahme: Absolutes Fixgeschäft Lstg zu best. Zeit vorzunehmen, Gläubigerinteresse danach weg Erfolg kann nicht mehr eintreten, unabhängig v. Willen Nicht: Realtives Fixgeschäft Lstg zu best. Zeit vorzunehmen, Gläubiger will Lstg nicht mehr (Geschäft soll mit Einhaltung stehen u. fallen) → Keine Unmöglichkeit, aber Sonderregelungen: Entbehrlichkeit d. Fristsetzung bei RT (§ 323 II Nr. 2) o. § 376 HGB → konkludent durch "fix" o. "prompt" |
Tags: schuldr.at, zivilr
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