Front | Ist bei einem reinen Eintragungsfehler (Bekanntmachung richtig, Eintrag falsch) § 15 III (positive Publizität) anwendbar? |
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Back | MM: Ja, § 15 III analog Con: Keine planwidrige Regelungslücke, da Abs.3 entgegen Abs.1 u. 2 ledigl. auf Bekanntmachung abgestellt u. nicht auch Eintragung Con: Als Ausnahme-TB nicht analogiefähig HM: Nein, über allgemeine Rechtsscheingrundsätze zu lösen |
Tags: handelsr, zivilr
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