Front | Ist zur Bewirkung iSd § 362 I ein subjektives Moment erforderlich? Gibt es Ausnahmen? |
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Back | Grundsatz Nein, bloße Herbeiführung d. Leistungserfolges ist ausreichend (Theorie d. realen Leistungsbewirkung) → Durch § 362 I abschließend festgelegt Ausnahmen Leistung durch Dritte, Bestehen mehrerer Forderungen (§ 366), bei Vorausleistung |
Tags: schuldr.at, zivilr
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