Front | Was ist im HandelsR unter Gewerbe zu verstehen? |
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Back | Jede nach außen hin erscheinende Tätigkeit, die erlaubt (MM) und rechtl. (nicht notw. wirtschaftl.) selbstständig ist und planmäßig auf gewisse Dauer betrieben wird, auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (HM) bzw. entgeltliche ist (Lit) und nicht zu d. freien Berufen gehört (=Dienste höherer Art, wie Arzt, Anwalt, Architekt, Privatlehrer, s. § 1 II 2 PartGG mit Indizwirkung) |
Tags: handelsr, zivilr
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