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U Nenne Die D.  Parteien Betreffenden Prozessvoraussetzungen Parteifähigkeit

Front Nenne die d. Parteien betreffenden Prozessvoraussetzungen
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1. Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) 
Rechtsfähige Personen (nat. u. jur.) u. nichtrechtsfähige Vereine

2. Prozessfähigkeit (§§ 51, 52)
Gegenstück zur Geschäftsfähigkeit d. BGB (keine beschränkte Prozessfähigkeit)

3. Prozessführungsbefugnis
Grds. nur Forderungsinhaber, ausnahmsweise Prozessstandschaft, z.B. gesetzl. o. gewillkürte bei schutzwürdigem Interesse

Tags: zpr, zivilr

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