Front | Nenne die d. Parteien betreffenden Prozessvoraussetzungen |
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Back | 1. Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) Rechtsfähige Personen (nat. u. jur.) u. nichtrechtsfähige Vereine 2. Prozessfähigkeit (§§ 51, 52) Gegenstück zur Geschäftsfähigkeit d. BGB (keine beschränkte Prozessfähigkeit) 3. Prozessführungsbefugnis Grds. nur Forderungsinhaber, ausnahmsweise Prozessstandschaft, z.B. gesetzl. o. gewillkürte bei schutzwürdigem Interesse |
Tags: zpr, zivilr
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