Front | Was ist ein "weiterfressender Mangel" und stellt er eine Eigentumsverletzung (§ 823 I) dar? |
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Back | Weiterfressender Mangel Ein Mangel, der auf einen abgrenzbaren Teil d. Sache beschränkt ist, führt zur Beschädigung anderer
Sachteile Eigentumsverletzung 1. Mangel selbst keine Egtmsverl., da nur d. Äquivalenzinteresse u. nicht d. Integritätsinteresse betroffen 2. Egtmsverl. (+), wenn urspr. Mangel u. späterer Schaden nicht Stoffgleich |
Tags: delr, zivilr
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