Front | Was ist unter Mitverschulden (§ 254) zu verstehen und was sind die Voraussetzungen? |
---|---|
Back | Mitverschulden Verschulden ggn sich selbst: Außerachtlassen der eigenen Interessen Voraussetzungen 1. Kausalität (Mit-)Ursächlichkeit eignen Verhaltens für Schadensentstehung 2. Verstoß ggn eigene Interessen Durch Verletzung von Pflichten o. Obliegenheiten gegenüber dem Schädiger |
Tags: schuldr.at, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D o welche rahmenrechte sind als schutzgüter i
Previous card: D wann liegt ein vermögensschaden vor differenzhypothese bei
Up to card list: Zivilrecht