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Nicht Ist Materiell Rechtliche Einwendung  Einwendungen Schuldanerkenntnis Wann Die 

Front Wann ist die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) begründet? Nenne d. einzelnen Prüfungspunkte!
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Soweit dem sachbefugten Kläger eine materiell-rechtliche Einwendung zusteht, d. nicht durch § 767 II o. III ausgeschlossen ist und welche die Wirkung hat, dass der titulierte Anspruch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden darf

1. Sachbefugnis
s. gesonderte Karte

2. Materiell-rechtliche Einwendung
Nur rechtsvernichtende ("Untergang") oder rechtshemmende Einwendungen ("Durchsetzbarkeit")
→ NichtRechthindernde Einwendungen ("Entstehung")!

3. Kein Einwendungsverzicht
Insbes. deklaratorisches Schuldanerkenntnis
→ Nicht konstitutives Schuldanerkenntnis (§§ 780, 781 BGB)

4. Keine Präklusion (§ 767 II)

Tags: zpr, zivilr

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