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Nicht Sperrwirkung Vorsätzlich Er Besitzrecht Bei Sind Die

Front Was sind die Ausnahmen zur Sperrwirkung des § 993 I Hs. 2 (EBV)?
Back 1. Erlösherausgabe

2. Sittenwidrige Schädigung (§ 826)
Vorsätzlich sw Handelnder verdient Privileg d. Sperrwirkung nicht

3. Angemaßte Eigengeschäftsführung (§ 687 II 1)
GF nicht schutzwürdig, da er bewusst in fremden Rechtskreis eingreift u. damit vorsätzlich fremde Interessen verletzt

4. Fremdbesitzerexzess (Sein Besitzrecht überschreitende Besitzer)
HM: Besitzer kann nicht besser stehen als bei wirklich bestehendem Besitzrecht, bei dem er auch aus §§ 280, 823 haften würde

Tags: sachenr, zivilr

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