Front | Welche Arten der Klagehäufung sind zu unterscheiden? |
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Back | 1. Subjektive Klagehäfung: Streitgenossenschaft (§§ 59-62 ZPO) Auf Kläger- u./o. Beklagtenseite sind mehrere Personen beteiligt → aktive bzw. passive Streitgenossenschaft 2. Objektive Klagehäufung: Anspruchshäufung (§ 260 ZPO) Geltendmachung mehrerer prozessualer Ansprüche (Streitgegenstände) ggn d. selben Beklagten im selben Verfahren |
Tags: zpr, zivilr
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