Front | Wie ist die Angemessenheit eines Geschäfts zur Deckung d. Lebensbedarfs (§ 1357) zu prüfen? |
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Back | Angemessenheit 1. Im Allgemeinen Gesch. dieser Art nach allgem. Lebenserfahrung ohne vorherige Verständigung/Absprache durchgeführt 2. Im konkreten Fall Aus Sicht eines obj. Empfängers dem Lebenszuschnitt d. Ehegatten enstpr. (Relation zum Einkommen) |
Tags: famerbr, zivilr
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