Front | Was ist unter einem Handelsgeschäft zu verstehen u. was sind d. Definitionsmerkmale? |
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Back | Handelsgeschäft Alle Geschäfte eines Kaufmanns, d. zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (LD § 343 I) Definitionsmerkmale 1. Geschäft Alle Rechtsgeschäfte u. rechtsgeschäftsähnliche Handlungen (z.B. Mahnung, Fristsetzung) → weit zu fassen 2. Kaufmann Wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 I HGB) → Details s.gesonderte KK 3. Betriebszugehörigkeit Widerleglich vermutet (§ 344 I) → Grund-, Hilfs- u. Nebengeschäfte |
Tags: handelsr, zivilr
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