Front | Wann kann d. Besteller gem. d. HM ausnahmsweise trotz fehlender Abnahme d. Sekundärrechte aus § 634 Nr. 2-4 erfolgreich geltend machen? |
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Back | Grundsatz (+) Wenn es dem Besteller nicht mehr um Erfüllung d. Vertrages geht und sich d. Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist → z.B. Bei Verlangen v. SchE statt d. Lstg o. Minderung zur Herabsetzung d. Werklohns Recht zur Selbstvornahme u. Anspruch auf Kostenzuschuss (§§ 634 Nr. 2, 637) lassen (Nach-)Erfüllungsanspruch unberührt Besteller kann (Nach-)Erfüllungsanspruch nicht mehr erfolgreich geltend machen → z.B. d. Besteller eine (Nach-)Erfüllung durch d. Unternehmer endgültig u. ernsthaft ablehnt |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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