Front | Was ist d. zentrale Anspruch iRd Vorkaufsrechts (§§ 463-473) u. was sind seine Voraussetzungen? |
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Back | Anspruch auf Übergabe u. Eigentumsverschaffung (§§ 433 I, 464 II, 463) Voraussetzungen 1.Rechtsinhaberschaft AS ist Inhaber eines Vorkaufsrechts → qua Vereinbarung o. Gesetz, z.B. Mieter (§ 577), Miterben (§ 2034) Gemeinden (§§ 24 ff. BauGB) Wenn Vorkaufsverpflichteter (Verkäufer) einen KV mit 3. geschlossen hat → ggf. ist eine unwirksame Eintrittsumgehung (§ 465) zu beachten Formfrei durch einseitige empfangsbed. WE ggnüber Vorkaufsverpflichteten (§ 464), sobald dieser einen KV mit 3. geschlossen hat → Frist: Innerhallb v. 2 Monaten ab Mitteilung v. Vorkaufsfall (§ 469) Eigenst. KV zw. Verpfl. u. Berechtigten: Gerichtet auf Übergabe u. Eigentumsverschaffung → Vertrag zw. Verpfl. u. Dritten bleibt bestehen (SE-Anspruch statt d. Lstg aus §§ 280 I, III, 283) |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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