Front | Können vorübergehende Gebrauchsverluste einen Vermögensschaden darstellen? |
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Back | Nicht bei Anwendung d. Differenzhypothese, ABER Normative Einbindung durch funktionelle Zuweisung → Als Vermögen zu berücksichtigen unter folgenden Voraussetzungen 1. Zentrale Bedeutung d. ständigen Verfügbarkeit für d. eigenwirtschaftliche Lebenshaltung → Etwa Kfz o. DSL-Anschluss 2. Nutzungsbeeinträchtigung fühlbar 3. Nutzungswille u. Nutzungesmöglichkeit |
Tags: schuldr.at, zivilr
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