Front | Was ist unter betrieblicher Übung zu verstehen u. was ist deren Rechtsfolge? |
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Back | Betriebliche Übung Gleichartige und wiederholte (mind. 3 mal) Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers → z.B. Weihnachtsgeld, Pausenregelung, freies Parken Rechtsfolge Anspruch des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des zur betrieblichen Übung gewordenen Verhaltens → Verpflichtungswille d. AG irrelevant |
Tags: arbr, zivilr
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