Front | Welche Formen des Schuldanerkenntnisses sind zu kennen? |
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Back | 1. Abstraktes (§ 781) Abstrakte Verbindlichkeit begründender Vertrag → Erfordert Schriftform, Ausnahme: § 350 HGB 2. Deklaratorisches Vertrag, das dazu dient, Ungewissheiten bzgl. Bestehen u. Inhalt eines Anspruchs zu beseitigen 3. Tatsächliches Einseitige Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen, um die eigene Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen → Kein Vertrag, keine WE |
Tags: schuldr.at, zivilr
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